Bei Fragen zur Rückerstattung ist der erste Anlaufpunkt der Servicepoint des AStAs in Essen. Hier reicht ihr auch die ausgefüllten Anträge ein: entweder per Post oder persönlich in den Büro-Sprechzeiten (T02 S00 K15). Per E-Mail eingereichte Anträge werden nicht akzeptiert.
Für den aktuellen Bearbeitungsstand eures Antrags wendet euch bitte unter Angabe eurer Matrikel-Nr., der Art des Antrags und dem betreffenden Semester an servicepoint-essen@asta-due.org oder kommt in die Sprechstunde.
Wir bieten in den folgenden fünf Fällen eine Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages an:
Exmatrikulation vor Ende des Semesters,
Auslandssemester ohne Beurlaubung,
Hochschulwechsel innerhalb Deutschlands während des Semesters,
Reiseunfähigkeit (seit dem Sommersemester 2024),
aus finanziellen Gründen
Die Ordnung zur Rückerstattung und Übernahme der Kosten des Mobilitätsbeitrages der Studierendenschaft regelt die vier erstgenannten Fälle, sowie die Rückerstattung aus finanziellen Gründen.
Exmatrikulation vor Ende des Semesters
Falls ihr euch vor offiziellem Ende des Semesters exmatrikuliert, können wir Euch auf Monatsbasis den Restbetrag des Mobilitätsbeitrages zurück erstatten. Rückerstattungen können in dem Fall nur genehmigt werden, wenn die Exmatrikulation maximal auf den 31.08. bzw. 28.02. datiert ist.
Um die Rückerstattung zu bekommen müsst ihr folgende Dokumente per Post oder persönlich beim Servicepoint einreichen:
- Das ausgefüllte Antragsformular (im Original, keine Kopie)
- Eine Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung
Die Frist zur Abgabe des vollständigen Antrages endet bei Exmatrikulation immer einen Monat vor Ende des Semesters, für welches die Ticketrückerstattung beantragt wird. D.h. für ein Sommersemester am 31.08. und für ein Wintersemester am 28.02..
Solltet ihr Euch für das folgende Semester schon rückgemeldet, dann aber doch vor Beginn exmatrikuliert haben, könnt ihr den gesamten Sozialbeitrag beim Studierendensekretariat zurück bekommen. Dies gilt auch für alle rückwirkenden Exmatrikulationen zum 31.03. oder 30.09.
Auslandssemester
Wenn Ihr ein Auslandssemester absolviert, welches mindestens
3 Monate im Semester andauert, ist eine Rückerstattung des kompletten Mobilitätsbeitrages möglich. Dafür werden folgende Dokumente benötigt:
- Das ausgefüllte Antragsformular (im Original, keine Kopie)
- Studienbescheinigung der Auslandsuniversität in dem ihr das Auslandssemester absolviert oder Nachweis vom Erasmus-Büro
- Zahlungsnachweis des Mobilitätsbeitrages in Form der Bescheinigung über Gebühren (herunterladbar in HISinOne unter “Mein Studium” -> “Studienservice” -> “Bescheinigungen”)
Einreichungsmöglichkeiten: Das Antragsformular könnt ihr zusammen mit den Studienbescheinigungen per Post oder persönlich einreichen. Wird der Nachweis vom Erasmus-Büro oder einer anderen betreuenden Person der UDE ausgestellt, so kann der Nachweis auch per E-Mail eingereicht werden. Allerdings muss die E-Mail nachfolgende Kriterien erfüllen:
- Sie kommt von einer E-Mail-Adresse der offiziellen Domänen uni-due.de, uni-duisburg-essen.de oder uk-essen.de.
- Die E-Mail ist signiert mit einen vom DFN (Deutschen Forschungsnetz) ausgestellten Zertifikat.
Frist: Der Antrag muss vollständig spätestens 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn für das laufende Semester, für welches ihr die Rückerstattung beantragt (04.11. bzw. 06.05.) bei uns eingereicht sein, damit ein Anspruch auf die Rückerstattung geltend gemacht werden kann. Beispiel: Ihr wollt für das Sommersemester 2024 einen Antrag stellen. Die Frist zur Einreichung endet dann am 06.05.2024.
Es erfolgt keine anteilige Erstattung des Mobilitätsbeitrages.
Hochschulwechsel innerhalb Deutschlands während des Semesters
Wenn ihr innerhalb Deutschlands die Hochschule wechselt, also das Semesterticket an der neuen Uni nochmal zahlen müsst, dann bekommt ihr auf Antrag ebenfalls den kompletten Beitrag von uns zurück. Dafür müssen folgende Dokumente bei uns eingereicht werden:
- Das ausgefüllte Antragsformular (im Original, keine Kopie)
- Eine Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung der UDE
- Ein Zahlungsnachweis über den Mobilitätsbeitrag der neuen Universität in Deutschland
Einreichungsmöglichkeiten: Die Antragsunterlagen können per Post oder persönlich eingereicht werden, nicht per E-Mail.
Die Frist zur Einreichung aller benötigten Unterlagen endet spätestens 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn für das laufende Semester,
in welchem der Hochschulwechsel statt findet (06.05. für das Sommersemester oder 04.11. für das Wintersemester). Beispiel: Ihr wollt für das Sommersemester 2024 einen Antrag stellen. Die Frist zur Einreichung endet dann am 06.05.2024.
Reiseunfähigkeit
(seit dem Sommersemester 2024)
Wenn ihr auf Grund einer Reiseunfähigkeit, das Semesterticket für mindestens 3 Monate nicht nutzen könnt, dann bekommt Ihr auf Antrag den kompletten Beitrag von uns zurück. Dafür müssen folgende Dokumente bei uns eingereicht werden:
- Das ausgefüllte Antragsformular (im Original, keine Kopie)
- Ein ärztliches Attest aus dem hervorgeht, dass die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel über mindestens 3 Monate des jeweiligen Semesters nicht möglich war (Reiseunfähigkeit) und
- Zahlungsnachweis des Mobilitätsbeitrages in Form der Bescheinigung über Gebühren (herunterladbar in HISinOne unter “Mein Studium” -> “Studienservice” -> “Bescheinigungen”)
Einreichungsmöglichkeiten: Die Antragsunterlagen können per Post oder persönlich eingereicht werden, nicht per E-Mail.
Die Frist zur Einreichung aller benötigten Unterlagen endet spätestens 4 Wochen nach Ende des Semesters für welches Ihr die Rückerstattung beantragt (28.09. für das Sommersemester oder 28.04. für das Wintersemester). Beispiel: Ihr wollt für das Sommersemester 2024 einen Antrag stellen. Die Frist zur Einreichung endet dann am 28.09.2024.
Finanzielle Gründe
Wenn ihr die Rückerstattung aus finanziellen Gründen beantragen wollt, den Mobilitätsbeitrag also in der Rückmeldephase nicht aufbringen könnt, dann könnt ihr Euch an den Härtefallausschuss des Studierendenparlaments wenden. Weitere Informationen erhaltet Ihr auf unserer Sonderseite dazu.