Ticketrückerstattung

Bei Fragen zur Rückerstattung ist der erste Anlaufpunkt der Servicepoint des AStAs in Essen. Hier reicht ihr auch die ausgefüllten Anträge ein: entweder per Post oder persönlich in den Büro-Sprechzeiten (T02 S00 K15). Per E-Mail eingereichte Anträge werden nicht akzeptiert.
Für den aktuellen Bearbeitungsstand eures Antrags wendet euch bitte unter Angabe eurer Matrikel-Nr., der Art des Antrags und dem betreffenden Semester an servicepoint@asta-due.org oder kommt in die Sprechstunde.

Wir bieten in den folgenden fünf Fällen eine Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages an:

Exmatrikulation vor Ende des Semesters,
Auslandssemester ohne Beurlaubung,
Praxissemester ohne Beurlaubung,
Hochschulwechsel innerhalb des VRR Bereiches während des Semesters,
aus finanziellen Gründen

Die Ordnung zur Rückerstattung und Übernahme der Kosten des Mobilitätsbeitrages der Studierendenschaft regelt die vier erstgenannten Fälle, sowie die Rückerstattung aus finanziellen Gründen.

Exmatrikulation vor Ende des Semesters

Falls ihr euch vor offiziellem Ende des Semesters exmatrikuliert, können wir Euch anteilig den Restbetrag des Mobilitätsbeitrages zurück erstatten. Rückerstattungen können in dem Fall nur genehmigt werden, wenn die Exmatrikulation maximal auf den 29.09. bzw. 30.03. datiert ist.

Um die Rückerstattung zu bekommen müsst ihr folgende Dokumente per Post oder persönlich beim Servicepoint einreichen:

  • Das ausgefüllte Antragsformular (im Original, keine Kopie)
  • Eine Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung

Die Frist zur Abgabe des vollständigen Antrages endet bei Exmatrikulation immer am letzten Tag des Semesters, für welches die Ticketrückerstattung beantragt wird. D.h. für ein Sommersemester am 30.09. und für ein Wintersemester am 31.03..

Solltet ihr Euch für das folgende Semester schon rückgemeldet, dann aber doch vor Beginn exmatrikuliert haben, könnt ihr den gesamten Sozialbeitrag beim Studierendensekretariat zurück bekommen. Dies gilt auch für alle rückwirkenden Exmatrikulationen zum 31.03. oder 30.09.

Auslandssemester

Wenn Ihr ein Auslandssemester absolviert, welches den gesamten Semesterzeitraum der UDE andauert, dann ist eine Rückerstattung des kompletten Mobilitätsbeitrages möglich. Dafür werden folgende Dokumente benötigt:

  • Das ausgefüllte Antragsformular (im Original, keine Kopie)
  • Studienbescheinigung der Auslandsuniversität in dem ihr das Auslandssemester absolviert oder Nachweis vom Erasmus-Büro
  • Zahlungsnachweis des Mobilitätsbeitrages in Form der Bescheinigung über Gebühren (herunterladbar in HISinOne unter “Mein Studium” -> “Studienservice” -> “Bescheinigungen”)

Einreichungsmöglichkeiten: Das Antragsformular könnt ihr zusammen mit den Studienbescheinigungen per Post oder persönlich einreichen. Wird der Nachweis vom Erasmus-Büro oder einer anderen betreuenden Person der UDE ausgestellt, so kann der Nachweis auch per Einreichung e-Mail eingereicht werden. Allerdings muss die e-Mail nachfolgende Kriterien erfüllen:

  • Sie kommt von einer E-Mail-Adresse der offiziellen Domänen uni-due.de, uni-duisburg-essen.de oder uk-essen.de.
  • Die E-Mail ist signiert mit einen vom DFN (Deutschen Forschungsnetz) ausgestellten Zertifikat.

Frist: Der Antrag muss vollständig bis einen Monat vor Ende des Semesters, für welches ihr die Rückerstattung beantragt (31.08. bzw. 28.02.) bei uns eingereicht sein, damit ein Anspruch auf die Rückerstattung geltend gemacht werden kann. Beispiel: Ihr wollt für das Sommersemester 2021 einen Antrag stellen. Die Frist zur Einreichung endet dann am 31.08.2021.
Es erfolgt keine anteilige Erstattung des Mobilitätsbeitrages.

Praxissemester außerhalb NRW

Falls ihr ein Pflichtpraktikum absolviert, ihr für die Anfertigung eurer Abschlussarbeit (Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit) das gesamte Semester nicht in NRW seid, einer Forschungstätigkeit außerhalb von NRW nachgeht oder ihr das PJ ableistet, können wir den kompletten Mobilitätsbeitrag zurückerstatten. Dafür benötigen wir folgende Dokumente:

  • Das ausgefüllte Antragsformular (im Original, nicht als Kopie)
  • Zahlungsnachweis des Mobilitätsbeitrages in Form der Bescheinigung über Gebühren (herunterladbar in HISinOne unter “Mein Studium” -> “Studienservice” -> “Bescheinigungen”)
  • ein Nachweis eures Betreuers bzw. eurer Betreuerin der UDE über den Aufenthalt außerhalb von NRW für das Absolvieren von Studienleistungen (im Original, nicht als Kopie). Das Formular enthält einen entsprechenden Anhang, der dafür genutzt werden kann.

Einreichungsmöglichkeiten: Das Antragsformular könnt ihr zusammen mit der Bescheinigung über Gebühren per Post oder persönlich beim Servicepoint einreichen. Die betreuende Person der UDE kann uns den Nachweis per interner Hauspost zuschicken an AStA, Raum T02 S00 K15, Campus Essen.

Frist: Diese Unterlagen müssen vollständig einen Monat vor Ende des Semesters, in welchem ihr das Praxissemester absolviert (31.08. für das Sommersemester oder 28.02. für das Wintersemester), eingereicht werden. Beispiel: Ihr wollt für das Sommersemester 2022 einen Antrag stellen. Die Frist zur Einreichung endet dann am 31.08.2022.
Es erfolgt keine anteilige Erstattung des Mobilitätsbeitrages.

Hochschulwechsel innerhalb des VRR-Tarifgebietes während des Semesters

Wenn ihr innerhalb des VRR-Tarifgebietes die Hochschule wechselt, also das Semesterticket an der neuen Uni nochmal zahlen müsst, dann bekommt ihr auf Antrag ebenfalls den kompletten Beitrag von uns zurück. Dafür müssen folgende Dokumente bei uns eingereicht werden:

  • Das ausgefüllte Antragsformular (im Original, keine Kopie)
  • eine Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung der UDE
  • ein Zahlungsnachweis über den Mobilitätsbeitrag der neuen Universität im VRR-Gebiet

Einreichungsmöglichkeiten: Die Antragsunterlagen können per Post oder persönlich eingereicht werden, nicht per e-Mail.

Die Frist zur Einreichung aller benötigten Unterlagen endet einen Monat vor Ende des Semesters, in welchem der Hochschulwechsel statt findet (31.08. für das Sommersemester oder 28.02. für das Wintersemester). Beispiel: Ihr wollt für das Sommersemester 2021 einen Antrag stellen. Die Frist zur Einreichung endet dann am 31.08.2021.

Finanzielle Gründe

Wenn ihr die Rückerstattung aus finanziellen Gründen beantragen wollt, den Mobilitätsbeitrag also in der Rückmeldephase nicht aufbringen könnt, dann könnt ihr Euch an den Härtefallausschuss des Studierendenparlaments wenden. Weitere Informationen erhaltet Ihr auf unserer Sonderseite dazu.